CAMA-Objektplanung
 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Je nach Art und Größe des Projektes sind unter anderem besondere Planer und Koordinatoren nötig. So regelt die Baustellenverordnung (BaustellV) die Notwendigkeit zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). 

Der SiGeKo kümmert sich um die Sicherheit auf den Baustellen, gibt Hinweise über Mängel oder Gefahren und leitet diese an den jeweiligen Fachplanern, Unternehmen und Bauherren weiter. Dabei hat er jedoch keine Weisungsbefugnis im Sinne eines klassischen Bauleiters, sondern lediglich eine Hinweispflicht. 

Mit uns an Ihrer Seite haben Sie den kompetenten SiGeKo an Ihrer Seite. Hierzu zählen die Übermittlung der Vorankündigung, die Erstellung und laufende Fortführung eines SiGe-Plans, regelmäßige Baustellenbesichtigungen samt Dokumentation sowie die Erstellung einer Unterlage für nachfolgende Arbeiten. 

Klingt interessant? Dann kontaktieren Sie uns doch umgehend mit Hilfe des Kontaktformulars oder direkt telefonisch. Wir freuen uns schon jetzt Ihr nächstes Bauprojekt mit Ihnen realisieren zu können.

 
 
 
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